1000 Zeuthener als Anti-Fluglärm-Chor im Kerzenschein
Mehr als 1000 Zeuthener bildeten am Samstag Abend den nach eigenen Angaben weltweit größten Anti-Fluglärm-Chor und sangen unter der Anleitung des Musikers und Chorleiters Thomas Merfort unter anderem „Zeuthen wird nicht eher ruhn, bis es auch die Flieger tun“ .
Eine besondere Stimmung wurde dazu von vielen hundert brennenden Kerzen erzeugt, die von den Teilnehmern in Form eines fünf mal zehn Meter großen NEIN in den Schnee gestellt wurden. Damit, so Martin Henkel, Vorsitzender der Zeuthener Bürgerinitiative BLiZ, sage man nein zu den neuen Flugrouten, zu Vertrauensbruch, zu Nachtflug, zu Gesundheitsschäden, zu Fluglärm, zu kleinen Kommunikationsfehlern, zu politischer Willkür“.
Gegenstand der Reden waren die neuesten Enthüllungen der Bildzeitung zu den Vorgängen im Vorfeld des Planfeststellungsverfahrens. Martin Henkel:“ Die BBI-Betreiber wussten, dass die ursprüngliche Flugrouten-Grobplanung der Deutschen Flugsicherung von März 1998 für den geplanten unabhängigen Parallelbetrieb der beiden Startbahnen unzulässig ist. Die BBI-Betreiber verlangten vom Bundesverkehrsministerium bzw. von der DFS dennoch, an dieser falschen Flugrouten-Grobplanung festzuhalten, um Mehrkosten für zusätzliche Gutachten und eine Verzögerung des Planfeststellungsverfahrens zu vermeiden. Die BBI-Betreiber wiesen das Bundesverkehrsministerium bzw. die DFS im Zusammenhang mit ihrer Forderung, an der falschen Flugrouten- Grobplanung festzuhalten, ausdrücklich darauf hin, dass die endgültige Festlegung der Flugrouten ohnehin „erst mit Inbetriebnahme der Bahnsysteme erfolgt“. Die DFS kam dem Verlangen der BBI-Betreiber nach und lieferte anschließend die gewünschte falsche Flugrouten-Grobplanung. Diese wurden daraufhin Teil des Planfeststellungsverfahrens. Damit steht fest: Dem Planfeststellungsbeschluss des Flughafens BBI Schönefeld wurden bewusst und wider besseren Wissens falsche Flugroutenplanungen sowie falsche, nicht relevante Gutachten zugrunde gelegt. Die Bürger und das Bundesverwaltungsgericht wurden vorsätzlich getäuscht. Die BBI-Genehmigung basiert auf wissentlich falschen Angaben der Flughafenbetreibergesellschaft und somit der Länder Berlin und Brandenburg als deren Eigentümer.“
Die Zeuthener Bürgermeisterin Beate Burgschweiger: „Hier ist etwas passiert, was wir uns nicht gefallen lassen können. Und wenn es Ungereimtheiten gegeben hat, dann müssen die aufgedeckt werden“.
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