31.08.2012, 18:39 Uhr

Notruf für gehörlose und spätertaubte Menschen im Landkreis Dahme-Spreewald
Antwort auf meine Einwohneranfrage

 zu meiner Anfrage zum Notruf für gehörlose und spätertaube Menschen erhielt ich vom Landrat Herrn Loge folgende Antwort:
1. Wie viele Menschen mit dem Merkzeichen GL leben in unserem Landkreis?

Im Landkreis Dahme-Spreewald leben zurzeit 146 schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen GI (Stand: 31.12.2011).

 
2. Wie ist der Notruf an die Leitstelle in Cottbus für gehörlose und spätertaubte Menschen geregelt?
 
3.Sofern noch nicht erfolgt, gibt es bereits Vorstellungen zur Übermittlung von Notrufen per SMS an die Leitstelle in Cottbus?

Die Leitstelle Lausitz ist für die Entgegennahme des Notrufes 112. für die Landkreise DahmeSpreewald, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße, Eibe-Elster sowie für die Stadt Cottbus zuständig. Für gehörlose und spätertaubte Menschen stehen prinzipiell mehrere Möglichkeiten zur Abgabe eines Notrufes bereit:
 
Notruf per SMS

Der Notruf per SMS ist technisch verfügbar. Der Ablauf und die notwendigen Vorbereitungen entnehmen Sie bitte der Anlage 1 Notruf per SMS.

Notruf per FAX
Ein entsprechendes FAX Formular (siehe Anlage 2 Notruf per FAX) kann im Internet unter www.leitstelle-Iausitz.de bezogen werden und an eine spezielle FAX -Notrufnummer gesendet werden.

Information per E-MAIL (KEIN NOTRUF)

Unter der E-Mailadresse lagedienst@feuerwehr.cottbus.de können jederzeit rund um die Uhr Informationen erfragt werden.

 
4. Gibt es bereits bundeseinheitliche Regelungen für gehörlose und spätertaubte Menschen die nicht Bewohner unseres Landkreises sind, die jedoch einen Notruf absenden müssen?
 
Leider sind zurzeit keine bundeseinheitlichen Regelungen bekannt. Die Leitstelle Cottbus begrüßt es ausdrücklich, hier eine bundeseinheitliche Verfahrensweise zu initiieren. Die Feuerwehr Cottbus, Leitstelle Lausitz, ist im Rahmen der Kooperation mit der Brandenburgischen
Technischen Universität bemüht, eine "Notruf-APP" für Smartphone entwickeln zu lassen, mit der gehörlose und spätertaubte Menschen problemlos und technisch unterstützt einen Notruf absetzen können.

Interessante Themen für Sie:

GEHöRLOS SPäTERTAUBE BEHINDERTE BEHINDERUNG