05.04.2011, 22:23 Uhr

Leistungen für Bildung und Teilhabe

Am 29.03.2011 ist das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Sozialgesetzbuches in Kraft getreten. Leistungsberechtigte können ab sofort im zuständigen Jobcenter bzw. im Sozialamt des Landkreises Dahme-Spreewald Ihren Antrag einreichen.

Bis zum 30.04.2011 können die Erziehungsberechtigten für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene rückwirkend zum 01.01.2011 Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben beantragen.

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